Finanzierung

Viele Unterstützungs- und Betreuungsleistungen können über die Pflegeversicherung finanziert werden. Welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Verschiedene Leistungen können miteinander kombiniert werden, sodass eine individuelle Unterstützung im Alltag möglich wird.

Wie viele Stunden Alltagshilfe sind möglich?
Entlastungsbetrag
3,00 Stunden
Pflegesachleistungen
0,00 Stunden
3,00 Stunden
Pflegegeld
0,00 €
anteilig
- 0,00 €
0,00 €
Bei Pflegegrad 2 werden zuerst 3,00 Stunden über den Entlastungsbetrag abgedeckt.
Hinweis: Die Berechnung dient der Orientierung. Die tatsächliche Abrechnung hängt vom Pflegegrad, den bestehenden Leistungsansprüchen, den noch verfügbaren Budgets sowie der Anerkennung der jeweiligen Leistung durch die Pflegekasse ab.

Pflegegeld

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Helfer organisiert und übernommen wird. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Alltagshelfer oder Betreuungsdienste können über den Entlastungsbetrag und – bei entsprechendem Bedarf – zusätzlich durch die Umwidmung von Pflegesachleistungen finanziert werden. Werden hierfür Pflegesachleistungen genutzt, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise genutzt werden für:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Betreuung und Gesellschaft
  • Begleitung im Alltag
  • anerkannte Unterstützungsangebote

Nicht verbrauchte Beträge gehen nicht sofort verloren, sondern können angespart werden. So können Sie den Entlastungsbetrag auch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Nicht genutzte Beträge müssen jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, da sie danach verfallen.

Pflegesachleistungen

Der Begriff Pflegesachleistungen kann zunächst etwas irreführend sein. Gemeint sind damit keine materiellen Leistungen, sondern ambulante Dienstleistungen der Pflege und Betreuung. Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und Sie im Alltag bestmöglich zu unterstützen.

Pflegesachleistungen stehen Ihnen zu, wenn Sie Unterstützung durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich nicht selbst um die Zahlung kümmern müssen.

Je nach Pflegegrad steht Ihnen hierfür ein monatliches Budget zur Verfügung. Dieses umfasst die Leistungen der ambulanten Pflege, die von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Auch Leistungen zur Betreuung und Unterstützung im Alltag können Bestandteil der Pflegesachleistungen sein.

Wichtig zu wissen: Pflegesachleistungen sind ein monatliches Budget. Nicht genutzte Beträge können nicht angespart werden – der nicht verbrauchte Anteil verfällt am Ende des jeweiligen Monats.

Umwidmung von Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % ihres Budgets für Pflegesachleistungen für sogenannte Unterstützungsangebote im Alltag nutzen.

Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann ein Teil dieses Budgets für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden.

Wichtig: Werden Pflegesachleistungen für Betreuungs- oder Unterstützungsangebote genutzt, verringert sich das Pflegegeld anteilig.

Dadurch können zusätzliche Leistungen finanziert werden, die den Alltag erleichtern – beispielsweise Hilfe im Haushalt, Begleitdienste oder gesellschaftliche Betreuung.

Unser Tipp:

Die Kombination der verschiedenen Leistungen ist oft komplex. In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir Ihnen gerne, welche Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation genutzt werden können.
Rufen Sie uns gerne an.